Kommentare bisher:
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Hast du die Verfassung gelesen? Mir scheint es unlesbar, das ist vielleicht einer der Probleme damit. Ich werde ein bisschen euroskeptisch, wenn ich so ein Ding sehe -- ich haette wahrscheinlich schon deswegen "Nein" gewaehlt.
"It's not my continent, though" -- wenn du dich ueber die FR und NL Wahlen aergerst, will ich auch vorerst "schade" sagen.
Thomas Nephew [
www] [
e-mail] 02.06.2005 22:01 CET
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Wer läßt wo denken? Würde es tatsächlich um eine Verfassung gehen, es ist aber nur ein Vertrag zur Reform der EU, wäre über diese laut GG §146 von allen Bürgern abzustimmen. Berechtigt über den Vertrag abzustimmen waren hier nur die Abgeordneten des Bundestages und die Mitglieder des Bundesrates. Es kann natürlich gut sein, dass die denken lassen. Die Zahl der Beraterverträge spricht dafür. Dass auch nur einer von denen die fast 500 Seiten gelesen hat, das halte ich für völlig ausgeschlossen. Und dass jemand den Text und seine Konsequnzen versteht, bezweifle ich. Es fallen je nach Standpunkt höchstens einige Punkte besnders auf. Z. B. dass von der Freiheit des Wirtschaftens viel, von den Menschen in der EU wenig die Rede ist. Wobei man jetzt gelegentlich so tut, als hätten Franzosen und Niederländer eine Garantie ewiger Grundrechte verhindert. Das ist Quatsch! Denn im GG wie allen anderen Verfassungn Europas und der Konvention der Menschrechte, von uns als verbindlcih angesehen, stehen die längst und vile deutlicher drin.
sz 04.06.2005 15:49 CET
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German blogger series: EU Constitution referendum defeats. Danke auch fuer dein Kommentar dort, Andreas.
sz: Du haeltst die vorgeschlagene EU-Verfassung fuer ein Vertrag. Der erste Satz widerspricht dich (dir?):
"Geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten, begründet diese Verfassung die Europäische Union..."
Vielleicht ist das mit GG146 trotzdem irgendwie zu vereinbaren: z.B. eben nicht Deutsche Verfassung, sondern europaeische. Das wuerde mir aber spitzfindig vorkommen, und ist deswegen wohl falsch.
Thomas Nephew [
www] [
e-mail] 07.06.2005 15:34 CET
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Thomas: wäre es eine Verfassung, würde sie vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Vielleicht geschieht das auch so, weil dort (wie in anderen EU Verträgen auch) der Anspruch erhoben wird, Vorrang jedem nationalen Recht zu haben. Was natürlich auch unsere Verfassung berührt. Der CSU Man Gauweiler klagt wohl aus dem Grund in Karlsruhe. Da die Grundrechte sogar unter die Ewigkeitsgarantien fallen, kann man sich noch ein Blick auf Art. 20 gönnen. Danach wäre die aktuelle Regierung samt angeblicher Opposition ggf. als illegale Junta einzustufen. Also weg mit denen! :-)
sz 07.06.2005 17:11 CET
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