Nicht nur in den USA nimmt die Freiheit des Einzelnen fast täglich ab (freie Meinungsäusserung nur noch im Ausnahmefall), auch in Deutschland läuft nicht alles rund. In Bayern ist es derzeit möglich und durchaus Praxis Straftäter auch nach Ableistung ihrer Strafe (die durch ein ordentliches Gericht verhängt wird) in Gewahrsam zu behalten. Rechtsgrundlage ist das »Bayrische Landesgesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern«. Von Rechtssicherheit kann keine Rede mehr sein.
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